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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

11.04.2017
Aktuelles

Feuriges Osterwochenende steht bevor


Wie jedes Jahr, gibt es auch dieses Jahr wieder die Traditionellen Osterfeuer! Wir sagen Euch wo sie stattfinden und worauf zu achten ist.

Bereits am Donnerstag Abend startet die Freiwillige Feuerwehr Morrwerder mit ihrem Osterfeuer in das Osterwochenende. Am Samstag folgen dann alle weiteren Feuer über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Unter Veranstaltungen findet Ihr eine Auflistung aller Osterfeuer, bei denen die Freiwilligen Feuerwehren in Hamburg unterstützen!

Wer Lust hat ein eigenes Feuer zu machen, sollte vorsichtig sein. Die Feuerwehr Hamburg gibt Tipps, damit auch Ihr Wochenende entspannt bleibt:

  • Die Zustimmung des Grundeigentümers für ein Osterfeuer ist
    erforderlich. Vergessen Sie nicht, sich für eine Genehmigung an Ihr zuständiges Bezirksamt zu wenden.
  • Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Osterfeuers keine Brandgefahren für die Nachbarschaft ergeben. Abstände zu Gebäuden mit harter Bedachung mindestens 100 m und zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m
  • Die Größe der Stapel dürfen 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht überschreiten.
  • Zum traditionellen Osterfeuer gehört nur Holz als Brennmaterial.
    Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
  • Weil eine Rauchentwicklung nicht immer vermeidbar ist, muss ein
    Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200 m eingehalten werden.
  • Die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muß in jedem Falle gewährleistet sein. Rettungswege sind frei zu halten.
  • Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.
  • Verlassen Sie als Veranstalter bzw. Zuständiger die Feuerstelle nur, wenn sie komplett erkaltet ist.
  • Für den Fall, dass mit zahlreichen Zuschauern zu rechnen ist, sind insbesondere Fragen der Feuerwehrzufahrt, des Parkraumes, des Aufstellens von Abfallkörben und der Vorhaltung von Toiletten, zu klären. Für Lautsprecherbenutzung, Abgabe von Speisen und Getränken, Sondernutzungen, können Erlaubnisse erforderlich sein.
  • Beim Unterschreiten der genannten Sicherheitsabstände, bei starker Trockenheit, ungünstiger Windrichtung und -stärke muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit evtl. zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass das Gefahrenrisiko reduziert wird. Das sind unter anderem folgende Maßnahmen:
    • Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung (Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke)
    • Reduzierung des Brandgutes
    • Vorhaltung eigener Löschgeräte
    • Sicherheits- u. Ordnungskräfte

Zur besonderen Beachtung:

Werden die vorgenannten Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, so
kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben, bis hin zur
fahrlässigen Brandstiftung einerseits und dem notwendigen
Einschreiten der Behörden andererseits.

Sollte sich trotz Einhaltens unserer Sicherheitshinweise ein
Notfall eintreten, wählen Sie sofort den Notruf 112.

Wir wünschen allen ein schönes Osterwochenende.

- [d.schaefer]