Nachwuchs gesucht FHH Portal Sponsoren

Rund um die Uhr einsatzbereit: Für uns Ehrensache!

Freiwillige Feuerwehr Hamburg

21.03.2003
Aktuelles

Entwurf der neuen
Feuerwehr-Dienstvorschrift 3


Die Projektgruppe Feuerwehr-Dienstvorschriften hat gemäß Beschluss des AFKzV die Feuerwehr-Dienstvorschriften 3 und 4, sowie unter teilweiser Einbeziehung der FwDV 5 überarbeitet und gibt den Entwurf mit der Möglichkeit einer Stellungnahme bekannt.

Die FwDV 3 hat künftig die Bezeichnung „Einheiten im Löscheinsatz“ und regelt den Löscheinsatz für den Zug, die Gruppe, die Staffel und den selbstständigen Trupp. Sie führt somit die bisherigen FwDVen 3 und 4 sowie teilweise die FwDV 5 zu einer Feuerwehr-Dienstvorschrift zusammen. Durch die Zusammenführung der FwDV 3 und FwDV 4 soll dem in der Vergangenheit immer wieder geäußerten Vorwurf entgegnet werden, dass man nach der Gruppe ausbildet und im Einsatz mit der Staffel arbeitet.

Durch die Zusammenführung wird nun klarer, was allerdings bisher auch schon galt: Die Arbeit in Gruppe und Staffel sind aufeinander aufbauend und können der jeweils verfügbaren Mannschaftsstärke angepasst werden. Die neue FwDV 3 beschreibt die stufenlos mögliche variable Arbeitsweise von der Gruppe bis letztendlich zum selbstständigen Trupp. Das Prinzip der Dreiteilung des Löschangriffs und die grundsätzlichen Festlegungen der bisherigen Arbeitweise wurden beibehalten.

Neu ist beispielsweise:

  1. Der Ablauf des Löschangriffs ist dahingehend geändert, dass der Angriffstrupp grundsätzlich unter PA zum Innenangriff beziehungsweise zur Menschenrettung vorgeht.
  2. Sind Personen über tragbare Leitern zu retten, wird der Angriffstrupp nicht umdirigiert, sondern das In-Stellung-bringen und die Rettung über tragbare Leitern wird grundsätzlich vom Sicherungstrupp durchgeführt.
  3. Die Reihenfolge beim Verlegen der B-Schlauch-Leitungen wird unter Beachtung der Verfügbarkeit von Löschwasserbehältern in den Feuerwehrfahrzeugen geändert.
  4. Die Sitzordnung der Löschgruppe im Löschgruppenfahrzeug wird der Verfügbarkeit von Pressluftatmern im Mannschaftsraum angepasst.
  5. Die Bezeichnungen „Wassertrupp“ und „Schlauchtrupp“ werden in „Sicherungstrupp“ und in „Unterstützungstrupp“ geändert. Damit soll die Bezeichnung der zu erledigenden Aufgabe angepasst werden und so die Bezeichnungen der Trupps beim Löscheinsatz mit den Truppbezeichnungen beim ABC- und beim Technischen-Hilfeleistungseinsatz vereinheitlichen.

Bei der Bearbeitung haben mitgewirkt:

Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg (Hermann Schröder, Federführung),  Brandschutz- und Katastrophenschutzschule Sachsen-Anhalt (Herbert Lux), Hessische Landesfeuerwehrschule (Silvio Burlon), Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (Hans-Uwe Hansen), Deutscher Feuerwehrverband (Ulrich Fischer), AGBF-Bund (Norbert Schmitz)

Feuerwehren haben noch bis Mitte Juni die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Entwurf abzugeben. Ein entsprechendes Formular, sowie der Entwurf der neuen Feuerwehrdienstvorschrift, kann bei der Staatlichen Feuerwehrschule Bayerns heruntergeladen werden.

AFKzV: Ausschuss für Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung.

- [admin]