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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

25.03.2003
Aktuelles

Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe in vollem Gange


Bei seiner dritten Informationsreise in den vom Augusthochwasser 2002 am schwersten betroffenen Freistaat Sachsen konnte sich das Kuratorium Fluthilfe unter Vorsitz von Herrn Bundespräsident a.D. Dr. Richard von Weizsäcker von dem großen Engagement überzeugen, mit dem der Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten vorangetrieben wird.

Herr von Weizsäcker: „Es ist nicht nur die Tatkraft und Entschlossenheit der Bürger, die mich beeindrucken. Es ist auch die fortdauernde
Solidarität, mit der alle Beteiligten in den Entschädigungsverfahren mitwirken, damit die staatlichen Hilfen und Spenden schnell ausgezahlt
werden können.“
Bisher haben sich ca. 800 Betroffene an das Kuratorium gewandt. Handlungsbedarf für das Kuratorium gab es aber nur in wenigen Einzelfällen. Meist genügte schon die fachliche Unterstützung der Geschäftsstelle des Kuratoriums, um Hindernisse in den Entschädigungsverfahren zu überwinden. Wenn kein Hilfsprogramm greift und keine Spenden fließen, hilft das Kuratorium auch mit eigenen Mitteln. Gerade in ganz kleinen Unternehmen nagte die Flut schnell an der Existenzgrundlage. Bereits Beträge bis zu 5000 Euro genügen dann schon, um Betrieb und Arbeitsplätze zu retten.

Schnell reagieren musste das Kuratorium auf den Hilferuf eines Ehepaares, dass mit seinem von der Elbeflut schwer geschädigten Anwesen nach Abschluss eines langen Entschädigungsverfahrens plötzlich mit leeren Händen dastand. 50.000 Euro erhielten die völlig entmutigten und ratlosen Eheleute, um sofort die ersten Handwerker beauftragen zu können. Auch die eingeleitete Überprüfung der zunächst erteilten Ablehnungsbescheide führte schon nach wenigen Tagen zu einem jetzt sehr positiven Ergebnis für die Betroffenen. Jetzt ist auch in deren Haus wieder Optimismus eingezogen.

Herr von Weizsäcker: „Die Abwicklung der Fluthilfe läuft hervorragend.Behörden, Banken und Verbänden gebührt Dank. Wichtig ist, das die betroffenen Regionen so schnell wie möglich wieder auf die Beine kommen. Für alle Fälle ist daher das Kuratorium auch weiterhin jederzeit ansprechbar.“

Noch immer erhält das Kuratorium Hinweise, dass es Hochwasseropfer gibt, die ihre Entschädigungsanträge nicht eingereicht haben. Manche sind noch immer verzweifelt und hilflos. Das Kuratorium appelliert daher an die Nachbarschaftshilfe und bittet auch die regionalen
Behörden um die gebotene Fürsorge. Es darf nicht sein, dass bei der gemeinsamen Anstrengung der schnellen Flutschadenbehebung einzelne auf der Strecke bleiben. Dies ist besonders wichtig, da Anträge nur bis zum 31. Mai 2003 eingereicht werden können.

Das Kuratorium Fluthilfe ist wie folgt zu erreichen:

Bundesministerium des Innern
Geschäftsstelle Kuratorium Fluthilfe
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Tel. 01888/ 681 – 4260
Fax 01888/ 681 – 4347

Quelle: BMI Internetredaktion, Pressemitteilung Nr. 060

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