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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

28.07.2003
Aktuelles

Gerichtsurteil zur Zahlungspflicht von Wohnungseigentümern


Mannheim (Reuters) - Wohnungseigentümer müssen nach einem Gerichtsurteil für einen Feuerwehreinsatz auch dann voll zahlen, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Helfer die Gefahr überschätzt haben

Das Gericht entschied: Die Feuerwehr kann über Einsatzstärke frei entscheiden.

Entscheidend sei, wie die Notlage zum Zeitpunkt des Alarms eingeschätzt worden sei, befand der baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim in einem Grundsatzurteil. An die Urteilsfähigkeit der ehrenamtlichen Feuerwehrleute dürfen dabei nach Ansicht des VGH keine „überspannten“ Anforderungen gestellt werden. Der VGH lehnte die Klage eines Wohnungseigentümers ab, dessen Nachbarn die Feuerwehr gerufen hatten, weil in die Wohnung darunter Wasser tropfte. Später stellte sich heraus, dass nur der Schlauch der Waschmaschine aus einer Wanne gerutscht war, so dass gerade 80 Liter Wasser ausliefen. Den 330 Euro teuren Einsatz von acht Feuerwehrmännern mit zwei Fahrzeugen – weigerte sich der Wohnungseigentümer zu bezahlen. (Az.: 1 S 397/01)

Die Feuerwehr habe das Ausmaß des Schadens vorab nicht genau erkennen können, urteilte der Mannheimer VGH. Es sei jedenfalls nicht auszuschließen gewesen, dass dabei Menschen – etwa durch einen Kurzschluss – zu Schaden hätten kommen können. Es liege „im pflichtgemäßen Ermessen“ der Feuerwehr, was sie zur Abwehr der Gefahr unternehme, so lange die Verhältnismäßigkeit gewahrt sei.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: ELHPro-Führungskräfte, F. Petter

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