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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

25.08.2003
Aktuelles

Härtere Strafen bei Behinderung des Rettungsdienstes


Das Problem der Schaulustigen bei Unfällen ist nach Ansicht von Notärzten nur durch verschärfte Geldbußen in den Griff zu bekommen.

Jahrelange öffentliche Appelle an die Einsicht hätten nicht gefruchtet, sagte der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn), Peter Sefrin, in einem dpa-Gespräch. In einem Fünftel aller Notfalleinsätze werde der Rettungsdienst durch „Gaffer“ behindert, betonte Sefrin. Seinen Angaben zufolge geraten dadurch jedes Jahr in Deutschland 60 000 Menschen in zusätzliche Gefahr. Das sei etwa jedes sechste Unfallopfer.

Die Notärzte fordern daher härtere Strafen für alle, die das Durchkommen eines Rettungsfahrzeuges erschweren und damit möglicherweise Leben gefährden. „Wir begrüßen den jüngsten Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums, der eine Verschärfung der Geldbuße vorsieht, wenn durch rechtswidriges Parken an Engstellen ein Einsatz behindert wird“, sagte Sefrin. Demnach könne eine Geldbuße von 50 Euro verhängt oder ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei vergeben werden, erläuterte der Notfallmediziner.

„Auch rechtswidrig geparkte Fahrzeuge an Engstellen machen ein Durchkommen der Rettungsfahrzeuge immer wieder schwierig“, betonte Sefrin. Dabei seien Patienten mit schwersten Verletzungen und in akuten Notfällen auf schnelle Hilfe angewiesen. „Bei Verkehrsunfällen wird die Rettung ein Wettlauf mit der Zeit“, erläuterte der Notfallmediziner. Viele Verkehrsteilnehmer würden aber nicht beachten, dass ein Rettungsfahrzeug breiter sei als ein normales Auto, und stellten Straßen zu. In Köln sei die Feuerwehr sogar gezwungen gewesen, schmalere Fahrzeuge zu bauen, um problemloser durch enge Gassen zu kommen.

©dpa

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