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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

31.12.2003
Aktuelles

Feuerwerk mit Köpfchen


Böller, Feuerwerksraketen - das neue Jahr will entsprechend begrüßt werden. Bei unvorsichtiger Handhabung können allerdings Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschäden schmerzhafte Erinnerungen einer Silvesternacht sein.

Besonders Kinder und Jugendliche sollten über mögliche Gefahren aufgeklärt werden, denn pro Jahr endet für 200 Kinder die Silvesternacht in der Notaufnahme.
In den letzten Stunden des „alten Jahres“ spielen sich, besonders in den Ballungszentren bürgerkriegsähnliche Szenen ab. Jugendliche und Kinder bewerfen sich gegenseitig mit Knallkörpern, beschiessen sich gezielt mit Leuchtkugeln aus Schreckschusspistolen oder versuchen etwas „in die Luft zu sprengen“.

Die häufigsten durch Knallkörper hervorgerufenen Verletzungen betreffen die Hände. Kinder halten die Kracher oft so lange in der Hand bis der Knallkörper explodiert. Einer der Gründe für diese Tatsache: Das Hinauszögern des Werfen der Kracher gilt oft als Mutprobe.

Von Verbrennungen bis zum Knochenbruch

Die daraus entstehenden Verletzungen reichen von einfachen Verbrennungen bis zu Brüchen der Finger. Der Bruch eines oder mehrerer Finger ist meistens die Folge des Haltens von mehreren Krachern auf einmal. Kommen diese dann verfrüht zur Explosion vervielfacht sich die Sprengkraft und damit vergrößert sich auch der Schweregrad der Verletzung.

Risikogruppe beginnt mit den neunten Lebensjahr

Das gefährliche Alter beginnt so ab acht, neun Jahren und geht bis zum Ende der Pubertät. Da können auch kaum vorbeugende Maßnahmen in Form eines Gesprächs die Verletzungen verhindern. Denn die Altersgruppe zwischen acht und 15 Jahren fühlt sich von der Knallerei recht angezogen. Daher ist es zwar grundsätzlich richtig, mit den Jugendlichen über die möglichen Folgen der Silvesterknallerei zu reden, ob es dadurch allerdings zu einer Verhaltensänderung kommt ist fraglich.

Verbote machen wenig Sinn

Wenn man die Silvesterknallerei der Kinder auch nicht verhindern kann, sollte man ihnen zumindest eines einschärfen: Wenn sie Kracher werfen, dann Einen nach dem Anderen. Auch sollten Feuerwerkskörper nicht gebündelt werden, und die Zündschnur von Raketen und Böllern nicht verkürzt werden. Allerdings kommt es trotz Warnungen und guter Vorsätze immer wieder zu Dummheiten. Es ist gar nicht so selten, dass Jugendliche Glasflaschen mit Krachern füllen und dann entzünden. Der Effekt ist einer Splitterbombe ähnlich.

Vorsicht bei vermeintlichen Blindgängern

Wenn eine Rakete nicht startet und auch nicht explodiert, sollte man sich sicherheitshalber mindestens fünf Minuten von ihr fernhalten, dasselbe gilt natürlich auch für Kracher und Böller. Viele Menschen nähern sich vermeintlichen Blindgängern zu früh und haben die Rakete dann im Moment ihrer Explosion in der Hand oder stehen genau daneben.

Warnung vor „Schwarzimporten“

„Silvesterknaller müssen als kleine Sprengsätze eingestuft werden, deren Wirkung nur milder sei“, sagt Peter Voß vom Kampfmittelräumdienst. Dennoch dürfte die Wirkung nicht unterschätzt werden. Kanonen- und Donnerschläge sowie Böller sollten daher niemals in der Hand gezündet werden, sondern nur am Boden liegend im Freien sowie Raketen aus der Flasche heraus. Beim Kauf pyrotechnischer Artikel sollte zudem genau auf die behördliche Zulassung (BAM-P I+II) geachtet werden und keine Böller auf dem Schwarzmarkt gekauft werden. Es tauchen leider immer wieder illegal nach Deutschland geschmuggelte Knaller aus dem Osten auf, die die Wirkung einer Granate haben. Beim Abfeuern fliegen Stahlspitzen unkontrolliert durch die Luft, zudem haben sie zu kurze Lunten und zuviel Sprengstoff.

Vorsicht beim Neujahrspaziergang

Auch nach Silvester liegen oft noch tagelang Blindgänger herum. Kinder sammeln diese ein, spielen damit, oder versuchen sie erneut zu entzünden. Hier hilft meist nur, an die Vernunft der Kinder zu appellieren und beim gemeinsamen Neujahrsspaziergang darauf zu achten, dass vor allem Kleinkinder keine Feuerwerkskörper einsammeln.

Entsorgen und nicht liegen lassen

Auf jeden Fall sollte man Blindgänger sofort entsorgen und nicht daran herumbasteln oder einfach liegen lassen. Zum einen bringt man sich selbst unnötig in Gefahr, zum anderen spielende Kinder, die den vermeintlichen Blindgänger finden und damit experimentieren könnten.

Was der Gesetzgeber sagt

Feuerwerkskörper müssen von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sein. Die BAM hat die Feuerwerkskörper in zwei Klassen eingeteilt. Die Knaller der Klasse „PII“ dürfen nur zu Silvester und nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden. Außerdem ist Böllern nur am Silvesterabend (ab 18 Uhr) bis zum Neujahrstag (7 Uhr) erlaubt. Verboten ist das Knallen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Reetdachhäusern.

Einige Tipps, um unverletzt in das neue Jahr zu kommen ...

  • Nur pyrotechnische Artikel mit behördlicher Zulassung (BAM-P I+II) kaufen
  • Weisen Sie Ihre Kinder auf die Gefahren hin
  • Halten Sie allzu alkoholisierte Personen von der Silvester-Knallerei ab
  • Kinder nicht mit ungeeigneten Feuerwerkskörpern hantieren lassen. Auch Kinderfeuerwerk nur unter Aufsicht abbrennen lassen
  • Feuerwerkskörper für’s Freie nicht in der Wohnung zünden
  • Feuerwerkskörper nicht bündeln, nicht zusammen mit Streichhölzern, Feuerzeugen, Benzin oder Brennspiritus lagern
  • Nicht die Zündschnüre von Feuerwerkskörpern verkürzen
  • „Blindgänger“ nicht aufheben und vor allem nicht erneut zu zünden versuchen, eventuell Wasser über einen nicht gezündeten Feuerwerkskörper gießen und entsorgen
  • Feuerwerkskörper nicht in Eigenregie „umbauen“
  • Feuerwerkskörper in sicherem Abstand am Boden liegend zünden, nicht in der Hand halten
  • Raketen aus sicheren Behältern abfeuern (zum Beispiel aus leeren Flaschen in Getränkekästen). Darauf achten das sie genau senkrecht nach oben zeigen und sich keine Hindernisse wie Bäume oder Dächer in der Flugbahn befinden
  • Nicht mit Feuerwerkskörpern auf Menschen oder Tiere zielen
  • Haustiere sollten, zum Schutz vor Schreckreaktionen, in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben

 

Wenn doch etwas passiert ist – Erste Hilfe bei Verbrennungen

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zu einem Unfall gekommen sein, so gilt bei Verbrennungen, dass zunächst umgehende Kühlung (fließendes Wasser, nasse Lappen, Kühldauer unter Umständen bis zu einer Stunde) das Wichtigste ist. Vorsicht allerdings bei zu langer Anwendung bei kleineren Kindern, diese kühlen schneller aus. Notruf (112) sofort veranlassen. Entstehungsbrände löschen.

Wenn der Kracher zu nah am Ohr explodiert

Neben Verbrennungen gehören temporäre Hörverluste zu den meisten durch Knaller hervorgerufenen Verletzungen. Denn oft verirrt sich in der ausgelassenen Stimmung ein Kracher in die Kapuze eines Freundes und schon ist es passiert. Zehn Prozent der Verletzten haben aber nicht nur einen durch ein Knalltrauma verursachten Innenohrschaden, sondern zusätzlich auch noch Risse im Trommelfell beziehungsweise im Bereich der Gehörknöchelchen. Dies kann unter Umständen zu einer lebenslangen Behinderung führen.

Augenverletzungen müssen unbedingt untersucht werden

Durch die herumfliegenden Glassplitter kann es zu sehr schlimmen Verletzungen kommen, die im schlimmsten Fall zum Verlust des Augenlichtes führen können. Eine weitere Ursache für die nicht unbeträchtliche Zahl der Augenverletzungen ist der Umgang mit den Knallkörpern selbst. 70 Prozent der Verletzungen sind darauf zurückzuführen, dass die Kinder die Kracher zu nahe am Auge halten. Wenn der Feuerwerkskörper dann zu früh oder überraschend explodiert, ist das Maleur passiert. Augenverletzungen müsssen auf jeden Fall vom Facharzt untersucht werden, denn selbst bei für Laien geringfügig aussehenden Verletzungen kann es schon durch kleinste Teile zu einer Verletzung der Hornhaut kommen.

Übrigens, wussten Sie . . .

das viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren Hamburgs die Silvesternacht (bei Selter und Brause) auf den Feuerwachen verbringen? Wir sind in Bereitschaft, für Sie und Ihre Sicherheit!

Wir wünschen Ihnen einen guten, aber vor allem sicheren Rutsch in’s neue Jahr!

 

Originaltext: FF Neu Wulmstorf

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