08.02.2014
Aktuelles
Gerichtsurteil aktuell
Der Landesbereichsführer der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, André Wronski, erklärt zum heute veröffentlichten Urteil des Finanzgerichts Hamburg
"Die Freiwillige Feuerwehr begrüßt die grundsätzliche Entscheidung des Finanzgerichts zur Steuerbefreiung der Wehren. Das Gericht hat bestätigt, dass kulturelle und soziale Veranstaltungen wie Laternenumzüge oder Osterfeuer gesetzliche Aufgabe der Freiwilligen Feuerwehren sind und eine Steuerpflicht nicht gegeben ist.
Für das Jahr 2013 schauen unsere Kameradinnen und Kameraden in den 87 Wehren auf rund 10.000 geleistete Einsätze zurück. Darüber hinaus tragen sie einen wichtigen kulturellen Anteil für den Zusammenhalt in den Stadtteilen bei.
Die öffentlichen Veranstaltungen sind für uns wichtig, weil wir diese auch nutzen wollen und müssen, um weiterhin Frauen und Männer für das selbstlose Ehrenamt in der Freiwilligen Feuerwehr zu gewinnen und über die Arbeit zu informieren. Genau das ist der wichtigste Zweck dieser Veranstaltungen.
Bereits heute haben viele Freiwillige Feuerwehren eigene Fördervereine gegründet, die sowohl als Träger von kulturellen Veranstaltungen im Stadtteil dienen als auch Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, die Ehrenamtlichen zu unterstützen."
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