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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

11.07.2014
Aktuelles

Rauchmelder retten leben!


Sorgen aber auch für ein erhöhtes Aufkommen von Fehlalarmen. Wir geben Ihnen wichtige Tipps, damit nicht auch Ihre Tür wegen einer leeren Batterie gewaltsam geöffnet werden muss!

Jedes Jahr verunglücken in Deutschland rund 500 Menschen durch Brände in den eigenen vier Wänden. In fast allen Bundesländern gibt es deshalb inzwischen eine Rauchmelderpflicht.
In Hamburg ist diese seit dem 07.12.2005 in Kraft und gilt für alle Wohnungen.
Dabei ist mindestens je ein Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, vorgesehen. Vorgaben gemäß § 45 Absatz 6 (HBauO) Hamburgische Bauordnung.

Zuständig für die Anschaffung ist der Eigentümer, für die Instandhaltung steht der Besitzer (Mieter) selbst in der Verantwortung. Demnach muss dieser auch für die Wartung der Rauchmelder aufkommen. Geschieht dies nicht, kann es einerseits zu einem Verlust des Warneffekts kommen, da das Gerät nicht mehr seiner Funktion gerecht werden kann, andererseits aber kann ein ausgesendetes Wartungssignal zu einer fälschlichen Alarmierung der Feuerwehr führen.
Im Regelfall macht sich der Rauchmelder bei beispielsweise einer leeren Batterie über ein Tonsignal bemerkbar. Ist der Mieter währenddessen nicht zuhause, wird das Signal von Nachbarn oft fälschlich als Rauchmeldung interpretiert, was eine Alarmierung der Feuerwehr zur Folge hat.

Die Feuerwehr Hamburg ist im letzten Jahr über 1.500 mal zu Einsätzen dieser Art ausgerückt, bei denen die Wohnungseingangstüren, unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit, oftmals gewaltsam geöffnet werden mussten, um die Wohnung zu überprüfen.
Die dadurch entstehenden Schäden gilt es deshalb durch eine ständige Wartung der Rauchmelder zu vermeiden. Auch in Betracht des Umstands, dass die dafür eingesetzten Feuerwehrkräfte bei solch einem Einsatz währenddessen nicht für tatsächliche Schadenslagen zur Verfügung stehen.
Am besten wechseln Sie vor Urlaubsantritt bei all Ihren Rauchmeldern die Batterien!

Weitere Infos auch über Ihr Bundesland, finden Sie unter: www.rauchmeldershop-online.de/

Text: M. Tröster

Rauchmelderpflicht in Hamburg

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