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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

23.05.2018
Aktuelles

Neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ab 25.05.18


Worauf ist bei den Seiten der Freiwilligen Feuerwehren zu achten? Wir geben Tipps und Vorlagen, wie auch Ihr Eure Seiten auf die neue DSGVO vorbereitet.

Ab dem 25.05. gilt die neue DSGVO und mit ihr kommen einige Änderungen im Zusammenhang mit personalisierten Daten! Wir möchten Euch an dieser Stelle Tipps geben, worauf Ihr zu achten habt, damit Ihr für die neuen Rechte vorbereitet seid.

Generell verlangt die neue DSGVO, dass jede Person, von der personalisierte Daten gesammelt werden, unaufgefordert darüber zu informieren ist, was mit den gesammelten Daten gemacht wird. Dies betrifft auch den Bereich der Digitalfotografie, da auf modernen Geräten meistens Ort, Datum und Uhrzeit zusätzlich zu einem Bild gespeichert werden. Wenn auf den Bildern dann noch Personen zu erkennen sind, wurden personalisierte Daten erhoben. Nach der neuen DSGVO müssen diese Personen VOR dem Erstellen des Bildes darüber informiert werden, was mit den Bildern gemacht werden soll. Dabei gibt es keine Ausnahme. Jede auf einem digital erstellten Bild zu erkennende Person sollte vorher über den Zweck informiert werden.

Auch im Nachhinein hat jede abgelichtete Person das Recht, dass ihre Bilder komplett und nachweislich gelöscht werden!

In den folgenden Abschnitten wollen wir aber nicht auf die Fotografie, sondern auf die Änderungen für Webseiten eingehen.

Personalisierte Daten und Kontaktformulare

Viele verwenden auf ihren Webseiten Kontaktformulare, um mit den Besuchern leichter in Kontakt zu treten. Dabei sollte man auf 2 Dinge achten:

  1. Es ist zu gewährleisten, dass die Daten über eine sichere Verbindung übermittelt werden. Dass die Verbindung sicher ist, erkennt man im Browser an der URL, die mit https://… beginnt. Hierfür wird ein gültiges SSL-Zertifikat benötigt.
  2. Auf der Website sollte der Bereich „Datenschutzerklärung“ leicht zu finden sein (z.B. direkt neben dem Impressum). Auf dieser Seite kann der Besucher sich über die Erhebung der personenbezogenen Daten informieren.

Datenschutzerklärung

Am besten schützt Ihr Eure Websites, indem Ihr eine extra Seite zum Impressum erstellt, mit einer Datenschutzerklärung. Hier soll beschrieben werden, dass der Datenschutz beachtet wird und personenbezogene Daten nur auf freiwilliger Basis übermittelt werden (zum Beispiel über ein Kontaktformular). Wichtig ist auch der Hinweis auf „Auskunftsrecht“, das jeder Nutzer hat. Dabei haben die Besucher Eurer Seiten das Recht, sich darüber zu informieren, was mit den personenbezogenen Daten gemacht wird.

Als Vorlage könnt Ihr Euch gerne an unserer Datenschutzerklärung orientieren und die Abschnitte für Euch übernehmen, die Ihr benötigt.

https://www.feuerwehr-hamburg.de/datenschutzerklaerung/

Soziale Netzwerke

Wenn Ihr auf Euren Seiten Inhalte von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Twitter nutzt oder auch nur einen „gefällt mir“ Button anbietet, dann solltet Ihr in der Datenschutzerklärung darauf hinweisen, dass diese Dienste personenbezogene Daten generieren. Auch zu diesen Diensten findet Ihr in unserer Datenschutzerklärung die entsprechenden Vorlagen für Eure Website.

Google Analytics und Google Maps

Wer den Dienst von Google Analytics nutzt, sollte dies auf seiner Website auch deutlich zu erkennen geben. Den Nutzern muss auch die Möglichkeit geboten werden den Dienst abzuschalten, wenn sie keine personenbezogenen Daten übermitteln möchten. Ganz wichtig ist, dass die IP-Adresse verfälscht wird, sodass die Daten nicht auf einzelne Personen zurückzuführen sind. In unserer Datenschutzerklärung findet Ihr den entsprechenden Abschnitt mit einem Link über den der Dienst unterbunden werden kann.

Zusätzlich zu der Erklärung muss auch ein Auftrag bestehen, in dem Google damit beauftragt wird, die personenbezogenen Daten zu sammeln. Wer Google Analytics nutzt, aber noch keinen offiziellen Vertrag mit Google hat, sollte dies unverzüglich nachholen!

Auch über eine eingebundene Karte von Google Maps sammelt Google Daten von den Besuchern Eurer Website. Daher muss auch hier ein Hinweis in der Datenschutzerklärung erfolgen!

 

In der Regel könnt Ihr die meisten Hürden der neuen DSGVO mit einer Datenschutzerklärung auf Eurer Website erschlagen. Bei der Nutzung von Diensten Dritter sollte eine zusätzliche Erklärung erfolgen. Ihr müsst also nicht auf die bisher verwendeten Dienste verzichten, aber gesondert darauf hinweisen, dass diese personenbezogene Daten sammeln könnten.

Als Vorlage könnt Ihr gerne unsere Datenschutzerklärung nutzen:

- [d.schaefer]