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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

17.03.2021
Aktuelles

Osterfeuer in Hamburg abgesagt


Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus werden alle öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in Hamburg untersagt. Davon sind auch die Osterfeuer betroffen.

Osterfeuer müssen aus Infektionsschutzgründen ausfallen

Die Gesundheit und der Schutz besonders betroffener Bevölkerungsgruppen steht an erster Stelle. In Zeiten der Pandemie müssen auch jahrhundertealte Traditionen in den Hintergrund rücken. Nach wie vor liegt der Inzidenzwert in Hamburg auf einem anhaltend hohen Niveau mit steigender Tendenz.

Um Menschenansammlungen und die Gefahr weiterer Infektionen zu vermeiden, werden daher auch über die Ostertage keine öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen in Hamburg möglich sein. Davon sind auch die traditionellen Osterfeuer u.a. in Blankenese entlang des Elbufers und an vielen anderen Orten der Stadt betroffen. Diese sind bereits abgesagt.

Möglich bleibt lediglich das Entzünden privater Osterfeuer auf privatem Grund unter Berücksichtigung der zu Ostern geltenden Kontaktregelungen gemäß der Hamburgischen Eindämmungsverordnung. Die Verordnung steht in ihrer jeweils gültigen Fassung auch unter www.hamburg.de/verordnung jederzeit zum Abruf bereit.

Aus diesem Grunde finden Sie nachstehend weiterhin die Informationen der Feuerwehr:

Die Oster- und Sonnenwendfeuer entsprechen einer sehr alten Tradition. Ihre Durchführung hat in den zurückliegenden Jahren allerdings große Probleme aufgeworfen. Diese waren zum Teil so schwerwiegend, dass in Zukunft eine Ausrichtung von Osterfeuern überhaupt nicht mehr möglich wäre, wenn nicht alle Beteiligten gewisse Verhaltensmaßnahmen einhielten. Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere die Beachtung von Sicherheitsregeln.

Die nachfolgenden Informationen sollen dazu beitragen, die traditionellen Feuer zum Osterfest zu einem für alle Beteiligten ungetrübten Ereignis werden zu lassen.

  • Die Zustimmung des Grundeigentümers ist erforderlich. Bei öffentlichem Grund wenden Sie sich an Ihr zuständiges Orts- bzw. Bezirksamt.
  • Als Hilfsmittel für das Anzünden kommt trockenes Stroh in Betracht. Brandbeschleuniger dürfen nicht verwendet werden.
  • Es dürfen sich aus dem Abbrennen des Feuers keine Gefahren für die Nachbarschaft ergeben.
  • Die Abstände zu Gebäuden mit harter Bedachung sollen mindestens 100 m und zu Gebäuden mit weicher Bedachung (Reetdächer) mindestens 200 m betragen.
  • Die Größe der Stapel darf 5 m Höhe und 8 m Durchmesser nicht überschreiten.
  • Zum traditionellen Osterfeuer gehört Holz als Brennmaterial. Autoreifen, Öle und andere Abfälle dürfen nicht verbrannt werden (Verordnung über die Beseitigung von Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen).
  • Wegen nicht immer vermeidbarer Rauchentwicklung ist ein Abstand zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien von mindestens 200 m einzuhalten.
  • Löschgeräte sollten bereitgehalten werden und die Erreichbarkeit für die Feuerwehr muss in jedem Falle gewährleistet sein.
  • Anwohner, die nicht mitfeiern, sollten durch die Auswirkungen des Osterfeuers so wenig wie möglich belästigt werden. Diese Überlegungen sind bei der Standortauswahl zu berücksichtigen.
  • Kurz vor dem Abbrennen sollten die vorbereiteten Holzstöße noch einmal umgeschichtet werden. Viele Tierarten quartieren sich gerne in den Holzstößen ein. Wird der Holzstoß nicht umgeschichtet, würde das Feuer für die Tiere zur tödlichen Falle werden.
  • Für den Notfall ist insbesondere die Frage der Feuerwehrzufahrt zu klären.
  • Das Feuer ist ständig von mindestens einer volljährigen Person zu beaufsichtigen.
  • Die Glut ist abzulöschen und die Verbrennungsrückstände sind zu beseitigen.

Beim Unterschreiten der Sicherheitsabstände, bei starker Trockenheit, ungünstiger Windrichtung und -stärke muss aufgrund der örtlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit evtl. einzuhaltenden zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden, dass das Gefahrenrisiko auf ein vertretbares Maßreduziert wird. Das sind unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Wahl des Abbrennplatzes unter Berücksichtigung der Witterung (Trockenheit, Windrichtung u. Windstärke),
  • Reduzierung des Brandgutes,
  • Vorhaltung eigenen Löschgerätes,

Zur besonderen Beachtung:

Werden die vorgenannten Sicherheitsvorgaben nicht eingehalten, so kann sich daraus eine Zunahme der Gefährdung ergeben, bis hin zur fahrlässigen Brandstiftung. Auch kann ein Einschreiten der zuständigen Behörden notwendig werden. Beim Vorliegen einer konkreten Gefahr geschieht dieses durch die Verwaltungsbehörde und bei akuter Gefahr durch Sofortmaßnahmen der Polizei und der Feuerwehr.

Zur Beachtung:

Die Feuerwehr erteilt keine Genehmigungen für das Abbrennen von Osterfeuern. Dazu wenden sie sich bitte an Ihr zuständiges Bezirksamt.

Beachten Sie auch die Hinweise der Behörde für Umwelt und Energie zum Thema Osterfeuer.

 

Quelle: Osterfeuer in Hamburg abgesagt – hamburg.de

- [a.schefler]