28.12.2024
Aktuelles
Richtiger Umgang mit Feuerwerk verhindert Verletzungen!
Mitte Dezember hatten die Pressestelle und der Kampfmittelräumdienst zu einer einprägsamen Vorführung auf das Gelände der Landesfeuerwehrakademie an die Bredowstr. eingeladen.
Vor zahlreichen Medienvertretern und der Arbeitsgruppe Medien und Kommunikation der FF Hamburg wurden in verschiedenen Schritten Feuerwerkskörper vorgestellt, und zwar:
1. legaler Feuerwerkskörper, wie hierzulande ab 18 Jahren zu erwerben und ohne Genehmigung nur in der Silvesternacht abzubrennen
2. Feuerwerkskörper, der in der EU (z.B. Italien) hergestellt wurde, aber in Deutschland nicht zugelassen ist
3. Feuerwerkskörper, der nicht zugelassen, aber industriell hergestellt beschriftet ist (sog. „Polenböller“ mit einer größeren Explosivstoffmenge)
4. Feuerwerkskörper, der nicht zugelassen und unbeschriftet ist (mögliches Selbstlaborat mit einer erheblich größeren Explosivstoffmenge).
Anschaulich wurden die Feuerwerkskörper Nr. 1-3 präsentiert, dann jeweils an einer dem menschlichen Gewebe ähnlichen Schweinepfote an einer Puppe befestigt und gezündet. In jedem Falle traten verschiedenartige Verletzungen bis zur Amputation oder Totalzerstsöung des Gewebes und Verbrennungen verschiedener Grade auf. Feuerwerkskörper Nr. 4 warf den 80kg schweren Dummy um und zerriss ihn im Hüftbereich.
WARNUNG: Erwerben Sie nur hierzulande zugelassenes Feuerwerk und halten Sie sich an die darauf angegebenen Benutzerhinweise!
Im NOTFALL sofort die Feuerwehr über den NOTRUF 112 verständigen!
(Die Bildserie beginnt bei Nr. 1 und endet bei Nr. 4)
- [m.tropp]