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Freiwillige Feuerwehr Hamburg

13.08.2010
Aktuelles

Freitag der 13. – Tag des Rauchmelders!


Mit Rauchmeldern das Leben anderer schützen! Bis zum 31.12.2010 Nachrüstpflicht für alle Bestandsbauten in HH!

Am 13. August 2010 ist bereits zum fünften Mal bundesweiter Tag des Rauchmelders. Jeder kann an diesem Tag für sich und andere Verantwortung übernehmen, indem er einen Rauchmelder installiert. Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben. Laut FORSA-Umfrage von 2010 sind jedoch noch über zwei Drittel aller deutschen Haushalte ohne Rauchwarnmelder, weitere sechs Prozent haben Ihre Rauchwarnmelder nicht installiert.

In Hamburg sind seit 2006 alle Neu- und Umbauten mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2010. Diese läuft am 31.12.2010 aus.

Mehr Komfort und höhere Sicherheit

Der heutige Markt bietet eine große Vielzahl an Rauchmelderprodukten. Das sorgt beim Verbraucher oft für Unsicherheit, welcher Rauchmelder den besten Schutz bietet. Wichtig ist es, auf qualitativ gute und anwenderfreundliche Rauchmelder zu achten. Sie gewähren mehr Komfort, Sicherheit und lösen weniger Fehlalarme aus. Produkte wie ein Rauchmelder mit großem Funktionsknopf für die Stummschaltung eignen sich sogar für den Einsatz in der Küche. Vernetzte Rauchmelder sind für den Hauseigentümer sinnvoll. So werden auch entfernte oder wenig genutzte Räume überwacht. Für Vermieter, die in Ländern mit Rauchmelder-Gesetzgebung weitestgehend verpflichtet sind, für die Funktionstüchtigkeit der kleinen Lebensretter zu sorgen, sind Anwendungen wie eine Demontagesicherung oder die fest eingebaute 10-Jahres-Batterie hilfreich.

Wo werden Rauchmelder installiert?

In neun Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern in privatem Wohnraum inzwischen vorgeschrieben. Die Gesetze beruhen auf einer deutschen Norm (DIN 14676) und schreiben vor, dass Rauchmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren, die als Rettungswege dienen, installiert werden. Auch in den Bundesländern ohne gesetzliche Vorgabe sollten Mieter oder Vermieter wenigstens diesem Minimalschutz gerecht werden, empfiehlt die Feuerwehr. Achten Sie auch darauf, dass ein Rauchmelder nur für einen 60 qm großen Raum ausreicht, für größere Räume brauchen sie zwei Geräte.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rauchmelder-lebensretter.de

Quelle: www.feuerwehr.de, Text leicht abgeändert

Copyright des Bildes: www.rauchmelder-lebensretter.de

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