06.06.2007
Aktuelles
Für Schleswig-Holsteins Feuerwehren seit 125 Jahren aktiv
„Die Feuerwehr in guten Händen“ – so lautet das Arbeitsmotto der Hanseatischen Feuerwehr-Unfallkasse Nord.
Seit 125 Jahren gewährleistet die Kasse den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für ehrenamtlich tätige Brandschützer in Schleswig-Holstein und ist damit erster Ansprechpartner für Freiwillige Feuerwehrleute, die im Dienst zu Schaden kommen. Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht unterstrich bei der Festveranstaltung auf Schloss Gottorf, dass die drei Landesregierungen aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an der Feuerwehr-Unfallkasse als besonderen Unfallversicherungsträger mit besonderen Leistungen für die Feuerwehren auch zukünftig festhalten werden.
Die soziale Sicherung von Feuerwehrleuten nach einem Dienstunfall hat in Schleswig-Holstein eine lange Tradition: Als mit der Errichtung einer „Unterstützungskasse für beim Feuerlöschdienst Verunglückte und deren Familien“ im Jahre 1882 deren Absicherung geregelt wurde, ahnte noch niemand, dass dies eine Maßnahme mit Weitblick sein sollte. Mit der „Kaiserlichen Botschaft“ wurde nämlich erst zwei Jahre später die Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland aus der Taufe gehoben. Seitdem ist die Feuerwehr-Unfallkasse in Schleswig-Holstein für die Feuerwehr da: Sie sorgt für die optimale Steuerung der Heilbehandlung und der Rehabilitation nach einem Unfall sowie für eine angemessene Entschädigung des erlittenen Gesundheitsschadens. Gleichzeitig sorgt die Kasse mit verschiedenen Präventionsmaßnahmen dafür, dass es erst gar nicht zu Feuerwehr-Unfällen kommt.
In den 125 Jahren ihres Bestehens kann die Feuerwehr-Unfallkasse in Schleswig-Holstein durchaus auf eine wechselvolle Geschichte zurückblicken: Unzählige Unfälle von Feuerwehrleuten wurden entschädigt, in manchem Fall die Hinterbliebenen versorgt. Denn auch das ist Aufgabe der Kasse: Verliert ein Feuerwehrangehöriger in Ausübung des Dienstes sein Leben, so hat sie dafür zu sorgen, dass die Hinterbliebenen zumindest finanziell nicht schlechter gestellt sind als vor dem Unfall. Dass die Feuerwehr-Unfallkasse Wort hält, zeigt das Beispiel einer Witwe aus dem Kreis Plön, deren Ehemann 1942 bei einem Feuerwehreinsatz sein Leben verlor. Seit diesem Tage bezieht sie bis heute eine Rente von der Kasse.
Patenschaft mit 125-jähriger Jugendfeuerwehr Oevenum /Föhr besiegelt
Es sollte in Schleswig jedoch nicht nur gefeiert werden: Anlässlich des Jubiläums besiegelte die Feuerwehr-Unfallkasse eine Patenschaft mit der Jugendfeuerwehr Oevenum auf Föhr, die in diesen Tagen ebenfalls auf eine 125-jährige Geschichte zurückblickt und sich damit zu den ältesten Jugendfeuerwehren überhaupt zählen kann. Die Feuerwehr-Unfallkasse nahm ihren Festakt auf Schloss Gottorf deshalb zum Anlass, eine Patenschaft mit der Jugendfeuerwehr Oevenum zu besiegeln. „Damit möchten wir verschiedene Aktivitäten und Projekte der Jugendfeuerwehr begleiten, damit der „Alltag“ in der Nachwuchsorganisation der Freiwilligen Feuerwehr weiter lebendig und attraktiv bleibt“, so Roland Reime, Vorstandsvorsitzender der Kasse. „Die Unterstützung des Feuerwehr-Nachwuchses in Schleswig-Holstein wird damit beispielhaft dokumentiert“.
Mittlerweile ist aus der „Unterstützungskasse“ von 1882 ein modernes, länderübergreifend operierendes Dienstleistungsunternehmen mit äußerst schlankem und effizienten Verwaltungsapparat geworden: An den vier Standorten Kiel, Hamburg, Rostock und Schwerin stellt die „Hanseatische Feuerwehr-Unfallkasse Nord“ den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für mehr als 120.000 Feuerwehrangehörige in den Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein sicher. Mit der Fusion zu einer drei Bundesländer übergreifenden Anstalt im Jahr 2006 wurden die Weichen in Richtung Zukunft gestellt. Und das war wieder eine Aktion mit Weitblick: „Noch bevor das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland überhaupt formuliert war, haben die Feuerwehr-Unfallkassen Tatsachen geschaffen“, so Schleswig-Holsteins Sozialministerin Dr. Gitta Trauernicht, in ihrer Festrede. „Wir sind uns länderübergreifend einig, an der Feuerwehr-Unfallkasse als besonderen Unfallversicherungsträger mit speziellen Leistungen für die Feuerwehren festzuhalten. Aus gutem Grund: Menschen, die für uns „durchs Feuer“ gehen, muss man zugestehen, dass sie in „Augenhöhe“ mit den Kostenträgern verhandeln können, wenn es um die Leistungen bei Arbeitsunfällen geht“, sagte die Ministerin. „Dies kann nur mit einem eigenen, auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Unfallversicherungsträger funktionieren“.
Weitere Auskünfte erteilt:
Geschäftsführer Lutz Kettenbeil, Telefon 0431-603-2111
Christian Heinz, Telefon 0431-603-1747
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